Beglaubigte Übersetzung
- Erstellt von einem vom Justizministerium ermächtigten Übersetzer.
- Trägt Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsformel des Übersetzers.
- Der Übersetzer bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original.
- Ausreichend für viele Arbeitgeber, Geschäftspartner und interne Verfahren.
- Ohne Notar — daher günstiger und schneller (in der Regel 1–2 Tage).