Republik Moldau
Rechtlicher Rahmen
Das Justizministerium der Republik Moldau ermächtigt Übersetzer gemäß der Verordnung MJ Nr. 199 vom 19.07.2012. Die Übersetzer sind im Staatlichen Register der ermächtigten Übersetzer eingetragen.
Der Ablauf
- Legen Sie das Originaldokument (oder eine beglaubigte Kopie) vor
- Der ermächtigte Übersetzer fertigt die Übersetzung an
- Die Übersetzung wird mit Unterschrift und Stempel beglaubigt
- Optional: notarielle Beglaubigung der Unterschrift
- Optional: Apostille beim Justizministerium
Kosten
- Beglaubigte Übersetzung: Preis auf Anfrage
- Notarielle Beglaubigung: Preis auf Anfrage
- Apostille: staatliche Gebühr von 200 MDL pro Urkunde