Die Haager Apostille
Wenn das Bestimmungsland dem Haager Übereinkommen von 1961 angehört (die gesamte EU, die USA, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, die Türkei, China, die Vereinigten Arabischen Emirate und insgesamt über 125 Staaten), genügt die Apostille. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren mit einem einzigen Stempel.
- 1Die Urkunde wird bei der zuständigen Behörde apostilliert (in der Moldau — das Justizministerium, Abteilung Apostille).
- 2Nach der Apostillierung wird die beglaubigte Übersetzung in die Sprache des Bestimmungslandes bestellt.
- 3Das Dokument ist einsatzbereit, ohne zusätzliche konsularische Beglaubigungen.
Sehen Sie den ausführlichen Leitfaden zur Apostille und die Liste der Mitgliedstaaten auf unserer eigenen Seite.