Rumänische Staatsbürgerschaft 2026 beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bürger der Republik Moldau
Kompletter Leitfaden 2026 zur rumänischen Staatsbürgerschaft: erforderliche Unterlagen, tatsächliche ANC-Fristen, Kosten in Lei und Euro, häufige Fehler.
Die rumänische Staatsbürgerschaft bleibt 2026 einer der zugänglichsten Wege zu einem EU-Pass für Bürger der Republik Moldau, doch das Verfahren ist strenger formalisiert als in den vergangenen Jahren: unvollständige Anträge werden sofort abgelehnt, die tatsächlichen Bearbeitungszeiten betragen 24 bis 36 Monate, und jede Urkunde muss gemäß den Anforderungen der Nationalen Behörde für Staatsbürgerschaft (Autoritatea Națională pentru Cetățenie, ANC) übersetzt und beglaubigt werden. In diesem Leitfaden findest du die exakte Liste der Unterlagen, die tatsächlichen Kosten in moldauischen Lei und Euro, die offiziellen Fristen, die häufigsten Fehler, die den Antrag verzögern, sowie die wirklich erforderlichen Übersetzungen. Für eine sofortige Kalkulation der [beglaubigten Übersetzungen](/de/traduceri-legalizate) siehe unseren transparenten Tarif.
Wer hat 2026 Anspruch auf die rumänische Staatsbürgerschaft
Die Rechtsgrundlage bleibt das Gesetz Nr. 21/1991 über die rumänische Staatsbürgerschaft in seiner neu bekanntgemachten Fassung mit den für 2025–2026 geltenden Änderungen. Bürger der Republik Moldau beantragen in den meisten Fällen die Wiedererlangung der rumänischen Staatsbürgerschaft (redobândire) nach Artikel 11 — vorgesehen für Personen, die die rumänische Staatsbürgerschaft ohne eigenes Verschulden verloren haben, oder deren Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) bis 1940 oder später rumänische Staatsbürger waren. Im Gegensatz zu Artikel 8 (Einbürgerung auf Antrag) verlangt die Wiedererlangung keinen Wohnsitz in Rumänien und erfordert keinen Verzicht auf die moldauische Staatsbürgerschaft.
- Art. 11 — Wiedererlangung für Nachkommen bis zum dritten Grad (Urenkel rumänischer Staatsbürger).
- Art. 10 — Wiedererlangung für Personen, die die Staatsbürgerschaft vor 1989 verloren haben und nicht unwürdig sind.
- Art. 8 — Einbürgerung auf Antrag (mindestens 8 Jahre Wohnsitz in Rumänien, reduziert auf 5 Jahre für Ehepartner).
- Art. 9 — Sonderfälle (Personen mit besonderen Verdiensten, Investoren, Sportler).
Erforderliche Unterlagen für den Wiedererlangungsantrag (Art. 11)
Die nachstehende Liste ist der von der ANC 2026 angewandte Standard für moldauische Bürger, die einen Antrag nach Artikel 11 stellen. Alle moldauischen Urkunden müssen mit einer Apostille (Haager Übereinkommen) versehen sein, und die Übersetzungen müssen von einem vom rumänischen Justizministerium ermächtigten Übersetzer angefertigt und notariell beglaubigt sein.
- Standardantrag auf Wiedererlangung, persönlich vor einem ANC-Beamten oder Notar unterschrieben.
- Gültiger moldauischer Reisepass + Personalausweis (Farbkopien, Originale bei Antragstellung).
- Geburtsurkunde des Antragstellers — Original, apostilliert, in Rumänien übersetzt und beglaubigt.
- Geburtsurkunden der rumänischen Vorfahren (Eltern/Großeltern/Urgroßeltern) — Kopien oder Auszüge aus den Staatsarchiven Rumäniens oder der Republik Moldau.
- Heiratsurkunde (falls zutreffend) — apostilliert, übersetzt, beglaubigt.
- Führungszeugnis aus der Republik Moldau — apostilliert, übersetzt, 6 Monate gültig.
- Führungszeugnis aus Rumänien (wird bei der Antragstellung kostenlos ausgestellt).
- Eidesstattliche Erklärung, dass keine Gründe für den Verlust der Staatsbürgerschaft vorliegen.
- Loyalitätserklärung gegenüber dem rumänischen Staat (bei der Eidesleistung unterzeichnet).
- 2 aktuelle Farbfotos im Passformat.
- Zahlungsnachweis der Konsulargebühr (Quittung).
Tatsächliche Kosten 2026: was du wo zahlst
Die Gesamtkosten eines Antrags liegen zwischen 4.500 und 9.000 MDL (entspricht 230–460 EUR), abhängig von der Anzahl der zu übersetzenden Urkunden, der Konsulargebühr und den Reisekosten. Die folgende Tabelle fasst die offiziellen Tarife und Marktschätzungen für zugehörige Dienstleistungen zusammen.
| Kostenposition | Ungefährer Tarif MDL | Gegenwert EUR | Zahlbar an |
|---|---|---|---|
| Apostille auf Urkunde (MD) | 180–250 | 9–13 | Justizministerium der Republik Moldau |
| Apostille auf Führungszeugnis (MD) | 180–250 | 9–13 | Justizministerium der Republik Moldau |
| Ermächtigte Übersetzung RO + notarielle Beglaubigung (pro Urkunde) | 350–550 | 18–28 | Übersetzungsbüro in Rumänien |
| Konsulargebühr Wiedererlangung Art. 11 | 1.900 | 95 | Konsulat/ANC |
| Moldauisches Führungszeugnis | 180 | 9 | Innenministerium Moldau |
| Reise Chișinău–Bukarest (Zug/Flug + Unterkunft) | 1.500–3.500 | 75–180 | Privat |
| Geschätzte Gesamtkosten Standardantrag | 4.500–9.000 | 230–460 | — |
Für eine personalisierte Kalkulation der Übersetzungen (nach genauer Seiten- und Urkundenanzahl) nutze den Sofortrechner auf unserer [Preise](/de/preturi)-Seite. Hinweis: Die Preise für Apostille und Führungszeugnis sind gemäß den vom Justizministerium der Republik Moldau veröffentlichten offiziellen Tarifen aktualisiert; prüfe den aktuellen Wert vor der Zahlung.
Fristen: wie lange es 2026 wirklich dauert
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist nach dem Gesetz 21/1991 beträgt 5 Monate ab Einreichung des vollständigen Antrags, verlängerbar um weitere 3 Monate. In der Realität beträgt 2025–2026 die durchschnittliche Dauer von der Einreichung bis zur Eidesleistung 24 bis 36 Monate, bedingt durch das hohe Antragsvolumen (über 60.000 Anträge pro Jahr von moldauischen Bürgern laut ANC-Berichten). Das Verfahren umfasst mehrere Phasen mit jeweils eigenen Fristen.
| Phase | Offizielle Frist | Tatsächliche Frist 2026 |
|---|---|---|
| Vorbereitung der Unterlagen, Apostille, Übersetzungen | — | 4–8 Wochen |
| Termin zur Antragstellung (Chișinău/Bukarest/Iași) | — | 2–6 Monate |
| Verwaltungsprüfung durch die ANC | 30 Tage | 3–6 Monate |
| Überprüfung durch SRI, Innenministerium, Staatsanwaltschaft | — | 8–18 Monate |
| ANC-Kommission + Verleihungsanordnung | 5+3 Monate (kumuliert) | 12–24 Monate |
| Terminvergabe Eidesleistung nach Anordnung | 6 Monate ab Veröffentlichung | 3–9 Monate |
| Aushändigung der Staatsbürgerschaftsurkunde | sofort nach Eidesleistung | am selben Tag |
| Realistische Gesamtdauer von Antrag bis Pass | — | 24–36 Monate |
Die Verfahrensschritte in der richtigen Reihenfolge
- Überprüfe die Abstammungslinie und beschaffe die Personenstandsurkunden der Eltern/Großeltern/Urgroßeltern.
- Hole die Apostille auf die moldauischen Urkunden beim Justizministerium der Republik Moldau ein.
- Bestelle die ermächtigten Übersetzungen und notariellen Beglaubigungen in Rumänien (siehe [beglaubigte Übersetzungen](/de/traduceri-legalizate)).
- Vereinbare einen Termin online über das ANC-Portal (just.ro) oder beim rumänischen Konsulat in Chișinău/Bălți/Cahul.
- Reiche den Antrag persönlich ein — unterzeichne den Antrag vor dem Beamten.
- Warte die Überprüfungen ab (du kannst den Status auf dem ANC-Portal mit der Aktennummer verfolgen).
- Nach Veröffentlichung der Anordnung im Amtsblatt (Teil III) vereinbare den Termin zur Eidesleistung.
- Leiste den Treueeid gegenüber Rumänien und erhalte die Staatsbürgerschaftsurkunde.
- Mit der Urkunde beantragst du die Personenkennziffer (CNP), die Eintragung der Personenstandsurkunden, den Personalausweis und den rumänischen Reisepass.
Häufige Fehler, die den Antrag verzögern oder ablehnen lassen
- In Moldau angefertigte Übersetzungen — auch apostilliert werden sie von der ANC NICHT akzeptiert. Erforderlich sind Übersetzungen von einem durch das rumänische Justizministerium ermächtigten Übersetzer.
- Fehlende Apostille auf Führungszeugnis oder Geburtsurkunde — die Urkunde wird ohne Prüfung zurückgesandt.
- Führungszeugnis älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung — automatische Ablehnung.
- Unterschiede in der Transliteration des Namens zwischen rumänischen und moldauischen Urkunden (z. B. „Ștefan“ vs. „Stefan“ vs. „Ștefan“). Erfordert eine notarielle Personenidentitätserklärung [VERIFY: declarație notarială de identitate de persoană — Standardbegriff in DE: „notarielle Erklärung über die Personenidentität“].
- Fehlende Urkunde eines direkten Vorfahren (z. B. Geburtsurkunde des Großvaters) — Ablehnung ohne Möglichkeit späterer Nachbesserung ohne Neuterminierung.
- Falsche Angaben im Standardantrag (Geburtsjahr, Ort, angeführter Artikel) — formelle Ablehnung des Antrags.
- Nichterscheinen zur Eidesleistung innerhalb von 6 Monaten ab Veröffentlichung der Anordnung — die Anordnung verfällt und das Verfahren beginnt von neuem.
Apostille oder konsularische Überbeglaubigung: was wählen
Für in der Republik Moldau ausgestellte Urkunden, die an die ANC gerichtet sind, ist die Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961, dem beide Staaten angehören, verpflichtend. Eine konsularische Überbeglaubigung ist NICHT erforderlich. Die Apostille wird auf dem Originaldokument (oder auf einem vom Standesamt ausgestellten Duplikat) angebracht, nicht auf der Übersetzung. Nach der Apostillierung wird die Urkunde in Rumänien übersetzt und notariell beglaubigt. Weitere Einzelheiten zum Apostilleverfahren und zu den Kosten findest du auf unserer Seite zur [Apostille](/de/apostila).
Nach der Eidesleistung: Reisepass, CNP, Umschreibungen
Die Staatsbürgerschaftsurkunde ist an sich kein Ausweisdokument. Nach der Eidesleistung musst du in dieser Reihenfolge beantragen: (1) Zuteilung der Personenkennziffer (CNP) bei der Generaldirektion für Personenstandsregister; (2) Umschreibung der Personenstandsurkunden (Geburt, Ehe, Kinder) bei der Wohnsitzgemeinde oder über das Konsulat — Frist 60–90 Tage; (3) den rumänischen Personalausweis; (4) den elektronischen Reisepass (Ausstellung in 2–4 Wochen beim Passamt). Für die Umschreibung werden erneut beglaubigte Übersetzungen aller betroffenen moldauischen Urkunden benötigt.
Staatsbürgerschaft für minderjährige Kinder
Minderjährige Kinder bis 18 Jahre erwerben die rumänische Staatsbürgerschaft zusammen mit dem Elternteil, sofern dieser die Kinder ausdrücklich im Antrag benennt und deren Unterlagen mit einreicht. Für Kinder über 14 Jahre ist die schriftliche Zustimmung des Minderjährigen vor dem ANC-Beamten erforderlich. Erforderlich sind: die Geburtsurkunde des Kindes (apostilliert, übersetzt, beglaubigt), der Reisepass/Personalausweis des Kindes, sofern vorhanden, und — falls ein Elternteil nicht Antragsteller ist — die notarielle Zustimmung des anderen Elternteils.