Haager Apostille: So beglaubigst du offizielle Urkunden 2026 richtig
Wie du die Haager Apostille auf Urkunden aus Moldau und Rumänien erhältst: zuständige Behörden, Vertragsstaaten, Fristen, Gebühren und Ausnahmen.
Die Haager Apostille ist der internationale Stempel, der die Echtheit einer in einem Staat ausgestellten öffentlichen Urkunde bestätigt und sie ohne weitere Formalitäten in jedem der Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 gültig macht. Für Bürger aus Moldau und Rumänien ist die Apostille der zwingende Schritt, bevor Diplome, Geburtsurkunden, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden oder Gerichtsentscheidungen im Ausland verwendet werden können. Dieser Leitfaden erklärt, welche Institution die Apostille für welchen Urkundentyp anbringt, wie lange es dauert, was es kostet und wann sie überhaupt nicht erforderlich ist.
Was ist die Haager Apostille und wofür brauchst du sie
Die Haager Apostille ist ein vereinfachtes Verfahren zur internationalen Legalisation, eingeführt durch das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, unterzeichnet in Den Haag am 5. Oktober 1961. Vor dem Übereinkommen musste eine in Rumänien ausgestellte und beispielsweise in Italien verwendete Urkunde in einer Kette beglaubigt werden: Notar → Ministerium → Botschaft des Empfängerstaates. Die Apostille ersetzt diese Kette durch einen einzigen quadratischen Stempel, der in über 125 Staaten automatisch anerkannt wird.
Sowohl Rumänien (seit dem 16. März 2001) als auch die Republik Moldau (seit dem 16. März 2007) sind Vertragsparteien. Das bedeutet, dass eine in Chișinău apostillierte Geburtsurkunde in Spanien ohne weiteres Konsularvisum gültig ist und ein in Rumänien apostilliertes Hochschuldiplom in Kanada, Japan oder Südafrika gültig ist. Um die Urkunde tatsächlich zu verwenden, ist in den meisten Fällen zusätzlich eine [beglaubigte Übersetzung](/de/traduceri-legalizate) in die Sprache des Empfängerstaates erforderlich.
Zuständige Behörden: Wer die Apostille in Rumänien anbringt
In Rumänien wird die Apostille nicht bei einer einzigen zentralen Behörde angebracht. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art der Urkunde. Unten findest du die amtliche Tabelle der durch Gesetz Nr. 142/2004 und nachfolgende Rechtsakte benannten Behörden.
| Behörde | Urkundenarten für Apostille | Sitz / Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Präfektur (Kreis) | Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Tod), Führungszeugnisse, von lokalen Behörden ausgestellte Verwaltungsurkunden, Diplome nach vorheriger Überbeglaubigung beim Bildungsministerium | Alle 41 Präfekturen + Bukarest (prefecturi.ro) |
| Justizministerium (Direktion Verwandte Rechtsdienste) | Notarielle Urkunden (Vollmachten, Erklärungen, beglaubigte Kopien), notariell beglaubigte Übersetzungen, Gerichtsentscheidungen, von Gerichtsvollziehern ausgestellte Bescheinigungen | Bukarest, Str. Apolodor Nr. 17 |
| Außenministerium — Rechtsdirektion (DJ) | Von zentralen Behörden ausgestellte Urkunden: diplomatische Dokumente, Ministerialurkunden, Staatsbürgerschaftsurkunden, Patente, Veterinärbescheinigungen | Bukarest, Aleea Alexandru Nr. 31 |
| Notarkammern | Vorprüfung notarieller Urkunden vor der Apostillierung beim Justizministerium (in einigen Fällen) | Territoriale Kammern der UNNPR |
Der Fall der Republik Moldau
In der Republik Moldau wird die Apostille ausschließlich vom Justizministerium — Direktion Apostille, mit Sitz in Chișinău, Str. 31 August 1989, Nr. 82, angebracht. Im Gegensatz zu Rumänien ist das moldauische System zentralisiert: alle Urkundenarten (Personenstand, Studium, Justiz, Notariat, Medizin) werden an demselben Schalter oder über die Plattform e-Apostille (apostila.gov.md) eingereicht, die 2015 gestartet wurde, um die Online-Einreichung und die elektronische Gebührenzahlung zu ermöglichen.
Aktuelle Fristen und Kosten
Fristen und Gebühren unterscheiden sich zwischen den beiden Ländern und je nach gewähltem Verfahren (normal oder dringend) erheblich.
| Land | Normalverfahren | Eilverfahren | Gebühr (Normalverfahren) |
|---|---|---|---|
| Rumänien — Präfektur | 2 Werktage | Am selben Tag (je nach Kapazität) | 30 Lei / Urkunde (Stempelmarke) |
| Rumänien — Justizministerium | 3–5 Werktage | 1–2 Tage (mit Aufschlag) | 30 Lei / Urkunde |
| Rumänien — Außenministerium Rechtsdirektion | 3–5 Werktage | 24 Stunden | 30 Lei / Urkunde |
| Moldau — Justizministerium Chișinău | 3 Werktage | 1 Tag oder 4 Stunden (Super-Eilverfahren) | 200 MDL / Urkunde |
| Moldau — e-Apostille online | 5 Werktage | Nicht verfügbar | 200 MDL + 20 MDL Online-Gebühr |
Konkrete Schritte zur Einholung der Apostille
- Identifiziere die Urkundenart und die zuständige Behörde (siehe obige Tabelle).
- Prüfe die Gültigkeit der Urkunde: Personenstandsurkunden müssen auf dem neuen Formular ausgestellt sein (in RO ab 1996, in MD ab 1998); ältere Urkunden erfordern ein aktualisiertes Duplikat vom Standesamt.
- Für notarielle Urkunden und Diplome — hole zuerst die vorgängigen Visa/Beglaubigungen ein (z. B. werden rumänische Diplome beim Nationalen Zentrum für Anerkennung und Gleichstellung von Diplomen — CNRED — visiert, bevor man zur Präfektur geht).
- Entrichte die Gebühr: Stempelmarke zu 30 Lei (RO) oder Einzahlungsbeleg über 200 MDL (MD) — bei BCR/CEC oder direkt am Schalter.
- Reiche die Urkunde im Original zusammen mit einer Kopie, dem Ausweisdokument und dem Standardantrag ein.
- Hole die apostillierte Urkunde zum mitgeteilten Termin ab. Die Apostille ist ein mindestens 9 cm großer quadratischer Stempel, der auf der Rückseite oder auf einem angehefteten Zusatzbogen (Alonge) angebracht wird.
- Beauftrage die [beglaubigte Übersetzung](/de/traduceri-legalizate) erst nach der Apostillierung, nicht davor — die Apostille muss im übersetzten Text enthalten sein.
Vertragsstaaten vs. Staaten, die Überbeglaubigung verlangen
Das Haager Übereinkommen zählt 2026 über 125 Vertragsstaaten. Für Mitgliedsstaaten genügt die Apostille. Für die übrigen muss die Urkunde bei der Botschaft/dem Konsulat des Empfängerstaates in Rumänien oder Moldau überbeglaubigt werden, nach einer vorherigen Beglaubigung beim Außenministerium.
Staaten, die die Haager Apostille akzeptieren (Auswahl)
- Gesamte Europäische Union + Europäischer Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Vereinigtes Königreich, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino
- Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada (seit 2024), Mexiko, Brasilien, Argentinien, Chile, Uruguay
- Russische Föderation, Ukraine, Belarus, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan
- Türkei, Israel, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien (seit 2022), Bahrain, Oman
- Japan, Südkorea, China (seit 7. November 2023), Indien, Philippinen, Australien, Neuseeland
- Südafrika, Marokko, Tunesien, Algerien, Senegal
Staaten, die NICHT Mitglieder sind — konsularische Überbeglaubigung erforderlich
- Kanada — trat 2024 bei; prüfe das Wirksamkeitsdatum für ältere Dokumente
- Ägypten, Libyen, Jordanien, Libanon, Syrien, Irak, Iran, Jemen
- Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
- Vietnam, Thailand, Malaysia, Kambodscha, Laos
- Die meisten Staaten Subsahara-Afrikas (Ausnahmen: Südafrika, Botswana, Lesotho, Mauritius, Namibia)
- Kuba, Bolivien, Haiti, Jamaika
Für diese Empfängerstaaten gilt das Verfahren: Notar → Außenministerium (Beglaubigung der Beamtenunterschrift) → Botschaft/Konsulat des Empfängerstaates in Bukarest oder Chișinău (Überbeglaubigung). Die Kosten steigen erheblich — die Konsulargebühren liegen zwischen 30 und 150 EUR pro Urkunde. Die offizielle und aktualisierte Liste der Unterzeichnerstaaten ist auf hcch.net im Abschnitt „Status table — Apostille Convention“ verfügbar.
Urkunden, die NICHT apostilliert werden können
Gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Haager Übereinkommens sind folgende Kategorien von der Apostillierung ausgeschlossen:
- Urkunden von diplomatischen oder konsularischen Vertretern (diese werden auf anderem Weg authentifiziert)
- Verwaltungsurkunden, die unmittelbar mit Handels- oder Zollvorgängen zusammenhängen (Rechnungen, Zollanmeldungen)
- Private Urkunden, die nicht notariell beurkundet wurden (ein nur zwischen den Parteien unterzeichneter Vertrag ohne Notar)
- Unleserliche, beschädigte oder mit nicht bestätigten Korrekturen versehene Urkunden
- Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine — diese sind keine „öffentlichen“ Urkunden im Sinne des Übereinkommens
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Die Übersetzung wird VOR der Apostillierung angefertigt — die Apostille wird dann nicht im übersetzten Dokument enthalten sein, und die Übersetzung muss neu angefertigt werden.
- Einreichung einer Personenstandsurkunde, die älter als 6 Monate ist — viele Konsulate lehnen abgelaufene Urkunden ab.
- Fehlende vorgängige Visa für Diplome (CNRED in RO, CNAA in MD).
- Verwechslung von Apostille und notarieller Beglaubigung — es handelt sich um unterschiedliche Verfahren.
- Zahlung der Gebühr bei der falschen Bankinstitution — prüfe die von der Präfektur/dem Justizministerium mitgeteilte IBAN.
- Für moldauische Urkunden, die in Rumänien verwendet werden (oder umgekehrt): eine Apostillierung ist NICHT erforderlich, da zwischen den beiden Staaten ein bilateraler Vertrag über Rechtshilfe besteht, der die Apostille ersetzt.
Wie sehr hilft dir tradu.online?
Für die meisten internationalen Verwendungen ist die Apostille nur der erste Schritt — der zweite ist die beglaubigte Übersetzung in die Sprache des Empfängerstaates, angefertigt von einem ermächtigten Übersetzer und notariell beurkundet. tradu.online nimmt deine apostillierte Urkunde (eingescannt oder fotografiert) entgegen, erstellt sofort den Preis per Rechner, weist automatisch einen auf den Fachbereich (Recht, Medizin, Studium) spezialisierten Übersetzer zu und liefert die beglaubigte Übersetzung in 24–48 Stunden. Siehe die [Preise](/de/preturi) für die von dir benötigte Sprache.