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Ermächtigte oder beglaubigte Übersetzung: der praktische Leitfaden für die richtige Wahl

Erfahre den Unterschied zwischen beglaubigter und ermächtigter Übersetzung, wann du welche brauchst, was sie 2026 kostet und wie du Ablehnungen vermeidest.

11 Min. Lesezeit

Die ermächtigte Übersetzung (rumänisch: traducere autorizată) wird von einem vom Justizministerium ermächtigten Übersetzer angefertigt und trägt dessen Stempel und Unterschrift. Die beglaubigte Übersetzung (traducere legalizată) ist eine ermächtigte Übersetzung, bei der zusätzlich ein Notar die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt, wodurch sie zu einer vor Behörden anerkannten Urkunde wird. Kurz gesagt: Jede beglaubigte Übersetzung ist auch ermächtigt, aber nicht jede ermächtigte Übersetzung ist beglaubigt. Der Unterschied kostet Zeit, Geld — und manchmal die Anerkennung der Urkunde durch die Behörde.

Was ist die ermächtigte Übersetzung

Die ermächtigte Übersetzung wird von einer Person angefertigt, die im Register der ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher des rumänischen Justizministeriums eingetragen ist, gemäß Gesetz Nr. 178/1997 über die Ermächtigung und Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern, die von Justizbehörden eingesetzt werden. Der Übersetzer bringt auf dem Dokument seinen eigenen Stempel (mit Name, Sprachen und Ermächtigungsnummer), seine Unterschrift sowie eine Beglaubigungsformel an, mit der er bestätigt, dass die Übersetzung dem Original entspricht. Diese Art der Übersetzung hat in vielen verwaltungsrechtlichen Situationen offiziellen Wert, ohne dass ein Notar hinzugezogen werden muss.

In der Republik Moldau übernehmen diese Rolle ermächtigte Übersetzer, die im Register des Justizministeriums der RM eingetragen sind, gemäß Gesetz Nr. 264/2008 über die Ermächtigung und Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern, die vom Obersten Magistraturrat herangezogen werden. Das Verfahren ist ähnlich: persönlicher Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk.

Was ist die beglaubigte Übersetzung

Die beglaubigte Übersetzung ist eine ermächtigte Übersetzung, bei der der Notar die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt. Der Notar prüft nicht den sprachlichen Inhalt — er bestätigt lediglich, dass die Unterschrift von einem beim Notariatsbüro registrierten ermächtigten Übersetzer stammt. Das Verfahren ist im Gesetz über die öffentlichen Notare Nr. 36/1995 (Rumänien) und im Gesetz über die notarielle Tätigkeit Nr. 246/2018 (Moldau) geregelt. Der Notar bringt den Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift an, trägt die Urkunde in das Notarregister ein und vergibt eine eindeutige Nummer. Die Liste der aktiven Notare findet sich auf [unnpr.ro](https://www.unnpr.ro) (Rumänien) und im Portal der Notarkammer der RM.

Vergleichstabelle: beglaubigt vs. ermächtigt

KriteriumErmächtigte ÜbersetzungBeglaubigte ÜbersetzungUnterschied
Wer sie anfertigtVom Justizministerium ermächtigter ÜbersetzerErmächtigter Übersetzer + öffentlicher NotarDie beglaubigte fügt den Notar hinzu
Was sie bescheinigtÜbereinstimmung der Übersetzung mit dem OriginalEchtheit der ÜbersetzerunterschriftDer Notar prüft NICHT den Text
Rechtsgrundlage (RO)Gesetz Nr. 178/1997Gesetz Nr. 36/1995 (Notare) + Gesetz 178/1997Zwei Rechtsakte
Rechtsgrundlage (MD)Gesetz Nr. 264/2008Gesetz Nr. 246/2018 (Notare) + Gesetz 264/2008Zwei Rechtsakte
Auf dem Dokument erscheintStempel und Unterschrift des ÜbersetzersStempel des Übersetzers + Beglaubigungsvermerk des NotarsZwei Stempel, zwei Unterschriften
Original/beglaubigte Kopie nötigMeist einfache Kopie ausreichendOriginal oder beglaubigte Kopie zwingendNotar verlangt prüfbares Ausgangsdokument
Durchschnittliche Dauer1–2 Werktage2–4 Werktage (+ Notartermin)+1–2 Tage für den Notar
Zusätzliche KostenNur ÜbersetzerhonorarÜbersetzerhonorar + Notargebühr (40–120 MDL/Seite)30–60 % teurer
Akzeptiert bei Gemeinden, ANAF, ArbeitgeberIn der Regel jaImmer jaErmächtigte reicht aus
Akzeptiert bei Gerichten, Banken, BotschaftenSeltenJa, StandardanforderungHier ist der Notar nötig
Akzeptiert im AuslandNur mit Apostille/ÜberbeglaubigungNur mit Apostille auf dem BeglaubigungsvermerkSiehe [/de/apostila](/de/apostila)

Wann du eine ermächtigte Übersetzung brauchst (ohne Notar)

Viele Alltagssituationen lassen sich mit einer einfachen ermächtigten Übersetzung erledigen. Sie reicht aus, wenn die empfangende Behörde die Berufshaftung des Übersetzers ohne zusätzliche Unterschriftsprüfung akzeptiert. Die häufigsten Fälle sind:

  • Diplome und Notenspiegel zur Vorlage bei privaten Arbeitgebern in Rumänien oder Moldau
  • Interne Geschäftsverträge zwischen zwei Unternehmen, die die Übersetzung bilateral anerkennen
  • Unterlagen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen bei bestimmten Behörden (vorher prüfen)
  • Medizinische Unterlagen zur internen Verwendung in Kliniken oder für private Versicherungen
  • Technische Handbücher, Produktdatenblätter, interne Projektdokumentation
  • Offizieller Schriftverkehr mit EU-Partnern, die keine notarielle Form verlangen
  • Unterlagen für AJOFM / Rentenkasse (in vielen Fällen) — immer mit dem Sachbearbeiter abklären
  • Steuerbescheinigungen an ANAF für interne Verfahren (zunehmend akzeptiert)

Wann du eine beglaubigte Übersetzung brauchst (mit Notar)

Die beglaubigte Übersetzung ist zwingend, wenn die Urkunde starke rechtliche Wirkungen entfaltet oder für eine strenge staatliche Behörde bestimmt ist. Der Notar wird zum Garanten der Vertrauenskette: ermächtigter Übersetzer → geprüfter Stempel → Notarregister. Siehe die detaillierte Liste der Dienstleistungen und des Verfahrens auf [beglaubigte Übersetzungen](/de/traduceri-legalizate).

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde) für Standesämter
  • Unterlagen zur Erlangung der rumänischen oder moldauischen Staatsbürgerschaft
  • Vollmachten, notarielle Erklärungen, zivilrechtliche Verträge mit Rechtswirkung
  • Unterlagen für Gerichte (Prozesse, Scheidungen, Erbschaften)
  • Dokumente für Botschaften und Konsulate (Visa, Rückführungen, Anerkennungen)
  • Studienunterlagen zur Anerkennung bei CNRED (Rumänien) oder ANACEC (Moldau)
  • Dokumente zur Eröffnung eines Bankkontos oder für Hypothekendarlehen im Ausland
  • Immobilienkaufverträge, Schenkungsverträge, Testamente
  • Dokumente zur internationalen Adoption oder Kindesvormundschaft

Geschätzte Kosten 2026

Die Tarife variieren je nach Sprache, Schwierigkeit und Dringlichkeit. Für eine genaue Schätzung zu deinem Dokument nutze den Sofortrechner auf der [Preise](/de/preturi)-Seite — Datei hochladen, das System zählt die Wörter per OCR und zeigt in Sekunden den Preis an. Nachfolgend finden sich durchschnittliche Marktwerte in der Republik Moldau und Rumänien.

LeistungDurchschnittspreis MD (MDL/Seite)Durchschnittspreis RO (RON/Seite)Anmerkungen
Ermächtigte Übersetzung RO ↔ EN/RU100–180 MDL30–50 RON1 Seite = ~1800 Zeichen mit Leerzeichen
Ermächtigte Übersetzung seltene Sprachen (JP, AR, ZH)250–450 MDL70–120 RONBegrenzte Verfügbarkeit
Notargebühr Beglaubigung (pro Ausfertigung)40–120 MDL25–45 RONGemäß Mindestgebühren UNNPR / CN-RM
Apostille auf der beglaubigten Übersetzung200–350 MDL30–50 RON (Stempelgebühr)Siehe unseren Apostille-Leitfaden
Eilauftrag (24 h)+50–100 %+50–100 %Mit dem Büro verhandelbar

Schritt-für-Schritt-Ablauf für eine beglaubigte Übersetzung

  1. Bereite das Original der Urkunde vor (oder eine beglaubigte Kopie, falls das Original die ausstellende Institution nicht verlassen darf)
  2. Stammt die Urkunde aus dem Ausland, prüfe, ob eine vorherige Apostille oder Überbeglaubigung gemäß dem Verfahren auf [mae.ro](https://www.mae.ro) erforderlich ist
  3. Sende das eingescannte Dokument zur Bewertung und Preisschätzung an das Büro
  4. Der ermächtigte Übersetzer fertigt die Übersetzung an und bringt Stempel + Unterschrift an
  5. Die Übersetzung wird dem Notar zusammen mit dem Ausgangsdokument vorgelegt; der Notar prüft die Identität des Übersetzers im eigenen Register
  6. Der Notar bringt den Beglaubigungsvermerk an, trägt die Urkunde ein und händigt dir die Ausfertigungen aus
  7. Wird die Urkunde in einen anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens übersandt, gehe zur Notarkammer für die Apostille auf dem Beglaubigungsvermerk des Notars

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen

  • Verwechslung von „ermächtigter Übersetzung“ und „beglaubigter Übersetzung“ bei der Auftragserteilung
  • Vorlage einer einfachen Fotokopie statt Original oder beglaubigter Kopie
  • Fehlende Apostille auf der Ausgangsurkunde, wenn diese aus einem Drittstaat stammt
  • Ermächtigter Übersetzer für die falsche Sprache (z. B. EN statt des von manchen Behörden geforderten EN-US)
  • Abweichungen zwischen dem Namen im Ausweisdokument und der Transliteration in der Übersetzung — prüfe den ISO-9-Standard für kyrillische Schrift
  • Verwendung einer über 6 Monate alten Übersetzung bei Behörden, die ein „aktuelles“ Dokument verlangen
  • Fehlende Seitennummerierung und Heftsiegel (von einigen Banken und Botschaften verlangt)

Sonderfälle: medizinische, technische und gerichtliche Dokumente

Für medizinische Unterlagen zur Verwendung im Ausland, besonders im Zusammenhang mit Behandlung oder Versicherung, verlangen die Behörden fast immer eine beglaubigte Übersetzung plus Apostille. Technische Dokumente (Bauprojekte, Zulassungen, Patente) können als ermächtigte Übersetzung akzeptiert werden, bei Einreichung bei ORDA, OSIM oder ähnlichen Institutionen wird jedoch auch die Beglaubigung verlangt. Im gerichtlichen Kontext akzeptieren Gerichte nur Übersetzungen, die von auf der offiziellen Liste des Justizministeriums eingetragenen Übersetzern angefertigt wurden — prüfe direkt auf [just.ro](https://www.just.ro), ob dein Übersetzer aktiv ist.

Wie du prüfst, ob ein Übersetzer wirklich ermächtigt ist

In Rumänien wird die offizielle Liste der ermächtigten Übersetzer auf der Website des Justizministeriums (just.ro) veröffentlicht — die Suche erfolgt nach Name, Sprache und Kreis. In der Republik Moldau wird das Register vom Justizministerium der RM geführt und ist online verfügbar. Prüfe die Ermächtigungsnummer, die Sprachen, für die der Übersetzer ermächtigt ist, und ob die Ermächtigung gültig (nicht ausgesetzt oder widerrufen) ist. Ein seriöser Übersetzer teilt die Ermächtigungsnummer von sich aus auf Angebot und Rechnung mit.

Fazit: welche Variante wählen

Die einfache Regel: Geht die Urkunde an eine strenge staatliche Behörde, ein Gericht, eine Bank, eine Botschaft oder ins Ausland — wähle die beglaubigte Übersetzung. Geht sie an einen privaten Arbeitgeber, Geschäftspartner oder zur internen Nutzung — reicht die ermächtigte Übersetzung fast immer aus und ist günstiger. Im Zweifel frage die empfangende Behörde ausdrücklich und halte die Antwort schriftlich fest. Die richtige Frage zu stellen erspart dir einen doppelten Weg und unnötige Kosten.