Leitfaden 2026: Übersetzung der Geburtsurkunde für den rumänischen Staatsbürgerschaftsantrag
Kompletter Leitfaden 2026: beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde für den Staatsbürgerschaftsantrag. Apostille, Notar, Gebühren MDL. Jetzt berechnen.
Die Übersetzung der Geburtsurkunde ist für die meisten Antragsteller das erste Dokument, das für die Akte zur rumänischen Staatsbürgerschaft vorbereitet werden muss. Ein einziges falsches Detail — ein fehlendes diakritisches Zeichen, ein anders als im Reisepass transliterierter Name oder eine auf der alten Urkunde statt auf dem Duplikat angebrachte Apostille — kann die gesamte Akte von der [VERIFY: Nationalen Staatsbürgerschaftsbehörde (ANC)] zurückweisen. In diesem Leitfaden erklären wir für 2026 genau, welche Übersetzung Sie benötigen, wie sie mit Apostille und notarieller Beglaubigung zusammenhängt und welche Fallstricke je nach Ausstellungsland auftreten.
Der Leitfaden richtet sich an Bürger der Republik Moldau und an Personen, die in der Ukraine, Russland, Kasachstan oder anderen Staaten des ehemaligen sowjetischen Raums geboren sind und einen Antrag nach dem Gesetz Nr. 21/1991 über die rumänische Staatsbürgerschaft stellen. Für die allgemeinen Schritte des Verfahrens siehe den [Leitfaden zur Staatsbürgerschaft 2026](/de/cetatenie-romana-2026); hier konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Geburtsurkunde.
Warum die Geburtsurkunde das Schlüsseldokument der Akte ist
Die Geburtsurkunde belegt die Abstammung — also die Verbindung zu einem rumänischen Vorfahren bis zum dritten Grad (Elternteil, Großelternteil, Urgroßelternteil). Ohne eine korrekt übersetzte und beglaubigte Urkunde kann die ANC nicht bestätigen, dass die Person unter Art. 11 des Gesetzes 21/1991 (Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft) fällt. In der Praxis vergleicht der Sachbearbeiter am Schalter drei Elemente: die Namen der Eltern aus der Geburtsurkunde des Antragstellers, die Namen aus der Geburtsurkunde des rumänischen Vorfahren und die Namen aus dem Reisepass. Stimmen diese drei nicht buchstabengenau überein, wird die Akte zur Ergänzung zurückgegeben.
Daher ist die Übersetzung keine einfache Textumwandlung: Sie ist ein Rechtsakt, der Namen, Datum und Geburtsort korrekt, mit rumänischen diakritischen Zeichen und in der vom Standesamtsregister geforderten Form übernehmen muss.
Welche Übersetzungsformen die ANC 2026 akzeptiert
Die ANC und die Notariate in Rumänien akzeptieren ausschließlich Übersetzungen, die von einem vom rumänischen Justizministerium ermächtigten Übersetzer erstellt und anschließend notariell beglaubigt wurden. In der Republik Moldau von einem vom moldauischen Justizministerium ermächtigten Übersetzer erstellte Übersetzungen werden akzeptiert, sofern sie den Beglaubigungsvermerk eines moldauischen Notars tragen und, sofern erforderlich, die Apostille auf der Übersetzung.
- Ermächtigter Übersetzer — Name, Autorisierungsnummer und Unterschriftsmuster bei der zuständigen Behörde hinterlegt.
- Notarielle Beglaubigung — der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers; er prüft nicht die sprachliche Richtigkeit.
- Apostille (falls zutreffend) — internationale Überbeglaubigung gemäß Haager Übereinkommen 1961.
- Heftung und Nummerierung — Übersetzung, Kopie des Originaldokuments und Notarvermerk zusammen geheftet, mit Stempel auf jedem Blatt.
Apostille oder Überbeglaubigung? Es kommt auf das Ausstellungsland an
Allgemeine Regel: Eine in einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ausgestellte Urkunde zirkuliert mit Apostille. Eine in einem Nichtvertragsstaat ausgestellte Urkunde zirkuliert durch konsularische Überbeglaubigung (doppelt: Außenministerium des Ausstellungsstaats + rumänische Botschaft). Seit dem 16. Februar 2019 gilt jedoch die Verordnung (EU) 2016/1191, die die Apostille für eine Liste von Personenstandsdokumenten (einschließlich Geburt) zwischen EU-Mitgliedstaaten abschafft.
Tabelle: obligatorische Schritte je nach Ausstellungsland
| Ausstellungsland der Urkunde | Apostille auf Original? | Apostille auf Übersetzung? | Konsularische Überbeglaubigung? | Geforderte Übersetzung |
|---|---|---|---|---|
| Republik Moldau (nach 1998) | Ja — Justizministerium RM | Ja — auf notariell beglaubigter Übersetzung | Nein | Ermächtigter Übersetzer RM oder RO + notarielle Beglaubigung |
| Republik Moldau (UdSSR-Urkunde vor 1991) | Ja, wenn als Duplikat von ASP nach 1998 ausgestellt | Ja | Nein | Beglaubigte Übersetzung; Namensübereinstimmung prüfen |
| Ukraine | Ja — Justizministerium der Ukraine | Ja | Nein (Ukraine ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens) | Vereidigte Übersetzung RO + notarielle Beglaubigung |
| Rumänien (Fall Verlust/Duplikat) | Nicht zutreffend | Nein | Nein | Keine Übersetzung erforderlich |
| EU-Staat (Italien, Spanien, Deutschland, Frankreich usw.) | Nein, bei Vorliegen des EU-Mehrsprachenformulars 2016/1191 | Nein, für das Mehrsprachenformular | Nein | Wenn nur nationale Urkunde ausgestellt: beglaubigte Übersetzung |
| Russische Föderation | Ja — ausstellende Stelle oder Archiv | Ja | Nein (Russland ist Haager Vertragsstaat) | Vereidigte Übersetzung RO + notarielle Beglaubigung |
| Kasachstan, Belarus, Usbekistan | Ja — Haager Vertragsstaaten | Ja | Nein | Beglaubigte Übersetzung; Achtung auf Transliteration |
| Drittstaat außerhalb der Konvention (z. B. Kanada – Quebec, einige afrikanische Staaten) | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | Ja — doppelte Überbeglaubigung | Beglaubigte Übersetzung nach Überbeglaubigung |
Die Reihenfolge ist wichtig: Die Apostille wird VOR der Übersetzung auf das Originaldokument angebracht, die zweite Apostille (oder der abschließende Notarvermerk) NACH der Übersetzung. Wenn Sie die Schritte umkehren, spiegelt die Übersetzung den Apostillenstempel nicht wider und die Akte ist unvollständig. Siehe auch den [speziellen Leitfaden zur Haager Apostille](/de/apostila-haga) für Verfahrensdetails.
Duplikat oder altes Original? Was die ANC akzeptiert
Eine vor 1991 in der Moldauischen SSR oder einer anderen Sowjetrepublik ausgestellte Geburtsurkunde ist grundsätzlich zulässig, in der Praxis verlangen die ANC und die Notariate jedoch ein aktuelles Duplikat, das von der Agentur für öffentliche Dienste (ASP) in der Republik Moldau oder von der DVRPC in der Ukraine ausgestellt wurde. Grund: Nur das moderne Duplikat kann direkt apostilliert werden. Bei alten Urkunden, wenn diese beschädigt sind oder keine digitale Entsprechung haben, kann die Apostille verweigert werden, was die beglaubigte Übersetzung blockiert.
- Beantragen Sie das Duplikat bei der ASP (Republik Moldau) — Standardfrist 15 Arbeitstage, dringend 24–72 Std., Gebühr ab 100 MDL.
- Prüfen Sie, dass die Namen der Eltern mit vollständigen rumänischen diakritischen Zeichen geschrieben sind: ă, â, î, ș, ț.
- Bestehen Abweichungen zwischen der alten Urkunde und dem Duplikat (Name, Datum), beantragen Sie vor der Übersetzung eine Berichtigung bei der ASP.
- Bewahren Sie das alte Original auf — es kann bei der Kommission als Beleg angefordert werden.
Wer übersetzt: ermächtigter Übersetzer RO vs. RM
Vom rumänischen Justizministerium ermächtigte Übersetzer sind in einem öffentlichen Register (just.ro) eingetragen. Die ANC akzeptiert problemlos von ihnen unterzeichnete Übersetzungen, die bei jedem Notar in Rumänien beglaubigt wurden. Vom moldauischen Justizministerium ermächtigte Übersetzer werden ebenfalls akzeptiert — die Beglaubigung muss jedoch bei einem Notar in der Republik Moldau erfolgen und die Übersetzung muss apostilliert sein.
Im Jahr 2026 ist die schnellste Variante für Bürger der Republik Moldau: (1) Apostille auf dem von der ASP ausgestellten Duplikat; (2) vereidigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung in der Republik Moldau; (3) Apostille auf der Übersetzung beim Justizministerium RM. Insgesamt 5–10 Arbeitstage im Standardverfahren und 48–72 Std. im Eilverfahren. Die Kosten finden Sie auf der [Preisseite](/de/preturi).
Häufige Fehler, die die Akte um 3–6 Monate verzögern
- Übersetzung ohne Apostille auf dem Original — die Urkunde zirkuliert, aber die ANC betrachtet sie nicht als „anerkannte ausländische Urkunde".
- Inkonsistente Transliteration zwischen Geburtsurkunde, Reisepass und Heiratsurkunde (für Frauen nach der Eheschließung).
- Fehlender Hinweis auf die Apostille in der Übersetzung — der Übersetzer muss den gesamten Text der Apostille einschließlich Nummer und Datum einfügen.
- Falsche Heftung: Übersetzung getrennt vom Original; die ANC lehnt Urkunden ab, die nicht mit dem Notarvermerk auf allen Blättern geheftet sind.
- Verwendung einer alten, beschädigten Urkunde anstelle des modernen Duplikats.
- Übersetzung des Ortsnamens in romanisierter Form (z. B. „Chișinău" statt „Кишинэу/Chișinău", wie in der Urkunde erscheint) — bewahren Sie stets die offizielle Form aus dem Dokument.
- Überschreitung der Gültigkeit — einige Notariate und die ANC verlangen eine in den letzten 6 Monaten ausgestellte Urkunde; prüfen Sie dies vor Beginn der Übersetzung.
Geschätzte Kosten 2026 (Republik Moldau)
| Dienstleistung | Standardfrist | Eilfrist | Richtpreis |
|---|---|---|---|
| Duplikat Geburtsurkunde — ASP | 15 Tage | 24–72 Std. | 100–400 MDL |
| Apostille Justizministerium RM (auf Original) | 3–5 Tage | 24 Std. | 180–360 MDL |
| Vereidigte Übersetzung RO↔RU oder RO↔UK | 1–2 Tage | 24 Std. | 150–300 MDL / Seite |
| Notarielle Beglaubigung Übersetzung (Republik Moldau) | Selbiger Tag | Selbiger Tag | 60–120 MDL |
| Apostille auf Übersetzung | 3–5 Tage | 24 Std. | 180–360 MDL |
Die Preise sind Richtwerte und können variieren. Für eine personalisierte Berechnung sehen Sie den Sofortpreis auf [unserer Preisseite](/de/preturi). Die Apostille ist für Kinder und ausdrücklich vorgesehene soziale Fälle kostenlos; erkundigen Sie sich am Schalter.
Wie tradu.online bei diesem Aktentyp arbeitet
Wir gehen in vier klaren Schritten vor: (1) Sie laden den Scan der Urkunde hoch — OCR extrahiert automatisch den Text und wir laden die Transliteration des Namens aus dem Reisepass vor; (2) der ermächtigte Übersetzer prüft jeden Namen, jedes Datum und jeden Ort; (3) Partnernotar nimmt die Beglaubigung am selben Tag vor; (4) auf Wunsch holen wir die Apostille in 24–72 Std. ein und versenden die Akte nach Chișinău, Bukarest oder an das Konsulat. Alle Phasen sind in der Online-Akte mit Audit-Protokoll und E-Mail-Benachrichtigungen sichtbar.
Amtliche Quellen und Rechtsrahmen
- Gesetz Nr. 21/1991 über die rumänische Staatsbürgerschaft, neu veröffentlicht — just.ro
- Nationale Staatsbürgerschaftsbehörde (ANC) — cetatenie.just.ro
- Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Rumäniens — mae.ro (Apostillen und Überbeglaubigungen)
- Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration der Republik Moldau — mfa.gov.md
- Verordnung (EU) 2016/1191 — eur-lex.europa.eu
- Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Apostille