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Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen 2026: wie, wo, zu welchem Preis

Praktischer Leitfaden zur notariellen Beglaubigung von Übersetzungen 2026: was der Notar prüft, Seitenpreise in MDL und RON, Fristen, digital vs. Papier.

11 Min. Lesezeit

Die notarielle Beglaubigung einer Übersetzung ist das Verfahren, bei dem ein Notar offiziell bestätigt, dass die Unterschrift des [VERIFY: ermächtigten Übersetzers] auf dem übersetzten Dokument echt ist. Im Jahr 2026 wird das Verfahren in Rumänien durch das Notargesetz Nr. 36/1995 und das Gesetz Nr. 178/1997 über die Ermächtigung von Übersetzern geregelt, in der Republik Moldau durch das Gesetz Nr. 69/2016 über die notarielle Tätigkeit. In diesem Leitfaden erklären wir Schritt für Schritt, was der Notar prüft, wie viel eine Seite kostet, wie lange es dauert und welche Unterschiede zwischen der klassischen Beglaubigung auf Papier und den neuen digitalen Formen bestehen.

Was bedeutet „notarielle Beglaubigung der Übersetzung" eigentlich

Juristisch gesehen beglaubigt der Notar weder den Inhalt der Übersetzung noch garantiert er die sprachliche Richtigkeit. Er beglaubigt ausschließlich die **Unterschrift des ermächtigten Übersetzers** auf der Übersetzung, gemäß Art. 12 des Gesetzes 178/1997. Der Übersetzer haftet für die Texttreue, der Notar für die Identität der Person, die unterschrieben hat.

Um dieses Verfahren mit einer einfachen vereidigten Übersetzung (Übersetzerstempel ohne Notar) zu vergleichen, siehe unseren Leitfaden [beglaubigte vs. vereidigte Übersetzung](/de/traducere-legalizata-vs-autorizata). Die richtige Wahl hängt von der Behörde ab, die das Dokument entgegennimmt.

Die konkreten Schritte des Verfahrens

  1. Der Kunde übergibt das Original (oder eine beglaubigte Kopie) dem vom Justizministerium ermächtigten Übersetzer.
  2. Der Übersetzer fertigt die Übersetzung an, druckt sie aus, unterschreibt und stempelt jede Seite und fügt die Formel hinzu: „Der Unterzeichnete... ermächtigter Übersetzer Nr. ... bescheinigt die Richtigkeit der Übersetzung".
  3. Die Akte (Original + geheftete Übersetzung) wird dem Notar vorgelegt — physisch oder zunehmend über eine digitale Plattform.
  4. Der Notar prüft: Identität des Übersetzers (über das hinterlegte Muster), Gültigkeit der Ermächtigung, Übereinstimmung der Beglaubigungsformel, Unversehrtheit der Heftung.
  5. Der Notar bringt den Beglaubigungsvermerk, die Unterschrift und das Siegel an und trägt die Urkunde in das Nationale Notarregister ein (RNNEA in Rumänien, RIAN in der Republik Moldau).
  6. Das Dokument wird dem Kunden mit der eindeutigen Registriernummer ausgehändigt, anhand derer es online überprüft werden kann.

Was der Notar tatsächlich prüft

  • Die Identität und den Status des ermächtigten Übersetzers (nicht die sprachliche Expertise).
  • Das Vorhandensein des Unterschriftsmusters im Archiv des Büros.
  • Die Standard-Beglaubigungsformel (gemäß Erlass des Justizministeriums 233/C/1996).
  • Die physische Unversehrtheit der Akte: nummerierte, geheftete, an den Verbindungsstellen gestempelte Seiten.
  • Die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie — niemals nur ein Foto oder einen einfachen Scan.
  • Die Übereinstimmung des Übersetzungsdatums mit der Gültigkeit der Übersetzerermächtigung.

Gebühren 2026: wie viel kostet eine beglaubigte Seite

Die Notargebühren werden durch Mindestgebühren geregelt, die von der Nationalen Union der Öffentlichen Notare Rumäniens (UNNPR) bzw. von der Notarkammer der Republik Moldau festgelegt werden. Der Notar kann auch höhere Gebühren verlangen, aber nicht unter dem Mindestsatz. Die Kosten der eigentlichen Übersetzung kommen separat hinzu. Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte, die im ersten Quartal 2026 beobachtet wurden.

DokumenttypNotargebühr (RO)Notargebühr (MD)Standardfrist
Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunde (1 Seite)45–60 RON80–120 MDL15–60 Min.
Diplom + Notenübersicht (2–3 Seiten)90–150 RON160–300 MDL1–3 Std.
Führungszeugnis (1 Seite)45–60 RON80–120 MDL15–60 Min.
Arbeitsbuch (5–10 Seiten)250–500 RON400–1.000 MDL3–24 Std.
Handelsvertrag (10–20 Seiten)500–1.200 RON800–2.000 MDL1–3 Tage
Vollmacht / notarielle Erklärung (1–2 Seiten)60–100 RON120–200 MDL30–90 Min.
Gesellschaftsvertrag / Gründungsurkunde (15–30 Seiten)700–1.800 RON1.200–3.000 MDL2–4 Tage
Gerichtsurteil (20+ Seiten)900–2.500 RON1.500–4.000 MDL3–5 Tage
Reisepass / Personalausweis (1–2 Seiten)45–80 RON80–160 MDL15–60 Min.

Für eine genaue Schätzung zu Ihrem Dokument, inklusive Mehrwertsteuer und Eilzuschlag, nutzen Sie den [Preisrechner von tradu.online](/de/preturi) — er zeigt den Endpreis in MDL und RON in weniger als einer Sekunde an.

Wie lange dauert es realistisch

Bei kurzen Dokumenten (1–2 Seiten) stellt ein gut organisiertes Notariat die beglaubigte Urkunde in 15–60 Minuten aus, sofern die Übersetzung bereits fertig ist. In der Praxis ist der Engpass nicht der Notar, sondern der Übersetzer: 24–48 Stunden für Standarddokumente, 3–5 Tage für umfangreiche Akten. Im Eilverfahren verkürzt sich die Frist auf 2–6 Stunden, die Gebühr steigt jedoch um 50–100 %.

Die Fristen verlängern sich erheblich, wenn das Dokument auch apostilliert werden muss. Für Länder, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind, wird die Apostille **nach** der notariellen Beglaubigung angebracht. Details im speziellen Leitfaden [Haager Apostille](/de/apostila-haga).

Digital vs. Papier: wo stehen wir 2026

Eine digitale Notarurkunde enthält: das qualifizierte elektronische Siegel des Notars, die Registriernummer im RNNEA/RIAN, einen QR-Code zur sofortigen Überprüfung im offiziellen Portal. Die Vorteile liegen auf der Hand: keine Fahrten, Empfang per E-Mail in 30 Minuten, keine Versandkosten. Grenzen bleiben: manche lokalen Behörden, ausländische Universitäten und internationale Gerichte akzeptieren ausschließlich die gedruckte Version.

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen

  • Es wird nur die Kopie vorgelegt, nicht das Original — der Notar lehnt ab, wenn das Gesetz den Abgleich mit dem Original verlangt.
  • Der Übersetzer hat kein Muster beim gewählten Notariat hinterlegt.
  • Die Beglaubigungsformel ist unvollständig oder der Übersetzerstempel ist unleserlich.
  • Die Ermächtigung des Übersetzers ist abgelaufen (Prüfung im Portal des Justizministeriums).
  • Die Seiten sind nicht geheftet und an den Verbindungsstellen gestempelt, wodurch ein Austausch des Inhalts möglich wäre.
  • Das Originaldokument ist laminiert — manche Notariate lehnen laminierte Urkunden ab.
  • Der Name im Dokument weicht vom Personalausweis ab (nach Eheschließung) ohne entsprechenden Nachweis.

Wann Sie eine Beglaubigung brauchen und wann nicht

Die Beglaubigung ist obligatorisch für: Staatsbürgerschaftsanträge, Einwanderung, Auslandsstudium, internationale Eheschließung, Diplomanerkennung, Immobilientransaktionen mit Auslandsbezug, Prozesse vor ausländischen Gerichten. Sie ist nicht erforderlich für: interne Korrespondenz, Übersetzungen zum persönlichen Gebrauch, technische Dokumentation ohne Rechtswert, Marketingmaterialien.

Der wirtschaftliche Unterschied ist erheblich: Eine einfache vereidigte Übersetzung kostet 2–3 Mal weniger als eine beglaubigte. Fragen Sie vor der Bezahlung immer die Empfängerbehörde, welchen Grad der Amtlichkeit sie verlangt — „vereidigt", „notariell beglaubigt" oder „apostilliert".

Wie wir bei tradu.online vorgehen

Für jeden Auftrag mit notarieller Beglaubigung leitet unser System die Akte automatisch an einen ermächtigten Übersetzer weiter, der ein Muster bei einem Partnernotariat hinterlegt hat, wodurch der Schritt entfällt, bei dem der Kunde selbst einen kompatiblen Notar sucht. Das Dokument wird entweder digital (elektronisch signiertes PDF) oder per Abholung/Kurier zugestellt. Der gesamte Ablauf wird über Celery überwacht und umfasst ein Audit-Protokoll für jede Statusänderung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der tatsächliche Unterschied zwischen einer vereidigten und einer beglaubigten Übersetzung?
Die [VERIFY: vereidigte Übersetzung] wird nur vom Übersetzer mit Ermächtigung des Justizministeriums unterzeichnet und gestempelt — sie ist für viele inländische Behörden gültig. Die beglaubigte Übersetzung fügt einen Schritt hinzu: Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers und verleiht dem Dokument amtliche Kraft für ausländische Behörden, Staatsbürgerschaftsanträge oder Apostillen. Die Kosten steigen um 40–80 MDL / 45–60 RON pro Dokument.
Kann ich die Beglaubigung bei jedem Notar des Landes vornehmen lassen?
Technisch ja, praktisch nein. Der Notar beglaubigt die Unterschrift nur, wenn der Übersetzer sein Muster bei seinem Büro hinterlegt hat (Art. 150 Gesetz 36/1995). Jeder Übersetzer arbeitet typischerweise mit 2–5 Notarbüros zusammen. Daher ist es schneller, Übersetzung und Beglaubigung über einen Dienst zu bestellen, der diese Beziehungen bereits verwaltet.
Wie viel kostet im Durchschnitt eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde im Jahr 2026?
Für eine einseitige Geburtsurkunde liegen die Gesamtkosten in Rumänien bei etwa 80–130 RON (Übersetzung 35–70 RON + Notarbeglaubigung 45–60 RON). In der Republik Moldau 180–300 MDL (Übersetzung 100–180 MDL + Beglaubigung 80–120 MDL). Eilzuschläge können den Betrag verdoppeln. Die genauen Werte für Ihr Dokument werden sofort auf der Seite /de/preturi berechnet.
Wird die digitale Beglaubigung überall akzeptiert?
Seit 2025 stellt in Rumänien das e-Notariat der UNNPR Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur aus, die von den meisten Behörden anerkannt werden. In der Republik Moldau funktioniert die Plattform e-Notar ähnlich. Dennoch akzeptieren einige Konsulate, ausländische Staatsarchive und Universitäten nur die physische Version. Goldene Regel: Bitten Sie den Empfänger um schriftliche Bestätigung, bevor Sie sich für die digitale Form entscheiden.
Was passiert, wenn die Ermächtigung des Übersetzers zwischenzeitlich abgelaufen ist?
Der Notar lehnt die Beglaubigung ab. Vom Justizministerium ausgestellte Ermächtigungen haben unterschiedliche Gültigkeitsdauern und können entzogen werden. Die Übersetzung muss von einem anderen Übersetzer oder derselben Person nach erneuter Ermächtigung neu erstellt werden. Das Portal des Justizministeriums veröffentlicht die aktuelle Liste der aktiven Übersetzer — prüfen Sie vor Zahlung der Anzahlung.
Muss ich persönlich beim Notariat anwesend sein, um meine Übersetzung beglaubigen zu lassen?
Nein. Die Beglaubigung betrifft ausschließlich die Unterschrift des Übersetzers, nicht die des Kunden. Sie können online bestellen, der Übersetzer bringt die Akte in Ihrem Namen zum Notar, und das fertige Dokument wird digital oder per Kurier zugestellt. Die Anwesenheit des Kunden ist nur bei Vollmachten oder Erklärungen erforderlich, die er persönlich unterzeichnet.
Kann ich eine von mir selbst angefertigte Übersetzung beglaubigen lassen, wenn ich zweisprachig bin?
Nein. Der Notar beglaubigt ausschließlich die Unterschrift eines vom Justizministerium ermächtigten Übersetzers gemäß Gesetz 178/1997. Persönliche Übersetzungen, auch sprachlich einwandfreie, können nicht beglaubigt werden. Die einzige Option ist, sie einem ermächtigten Übersetzer zur Überprüfung, Unterzeichnung und Stempelung zu übergeben — erst dann können sie zum Notar.

Kurz gefasst

Die notarielle Beglaubigung ist ein 15- bis 60-minütiger Schritt beim Notar mit Kosten von 45–120 RON oder 80–200 MDL pro Standarddokument, setzt jedoch voraus, dass der Übersetzer eine formelle Beziehung zum gewählten Notarbüro hat. Die digitale Variante hat 2026 an Boden gewonnen, ohne das Papier vollständig zu ersetzen. Bestätigen Sie vor der Bestellung beim Empfänger, welcher Grad der Amtlichkeit tatsächlich erforderlich ist — manchmal reicht eine einfache vereidigte Übersetzung und Sie sparen 40–60 % des Budgets.